Stand der Bearbeitung: 27. April 2024.
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Nichtzugehörigkeit der DLRG zur Sparte "Turn und Sport" sowie Zugehörigkeit der DLRG zu den "Samariter-Verbänden". - vorläufiges Verbot zur Aufnahme von Mitgliedern geschlossener "Links-Verbände" bzw. solcher Vereine oder Organisationen als DLRG-Mitglieder. - Prüfung von Einzelpersonen aus solchen Vereinen etc., die in die DLRG als Mitglied aufgenommen werden wollen, hinsichtlich ihrer moralischen Eignung und nationalen Einstellung. - Verbot der Aufnahme von "Marxisten". - Vorgaben für die Zusammensetzung der Vorstandschaft ("Führer") der DLRG-Untergliederungen im Hinblick auf die sog. Gleichschaltung (Angehörige der "nationalen Parteien" oder Verbände sowie Mitglieder der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei - NSDAP). - Gültigkeit des "Führerprinzips" auch in den Untergliederungen der DLRG. - Aussetzung einer Entscheidung in der "Rassefrage" bis zur Vorlage von Vorgaben der nationalen Regierung sowie daraus resultierende Anweisung zur Zurückhaltung in der "Judenfrage".