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Entwurf eines sog. Organigramms für den Bereich DLRG-Jugend (März 1979). - Gewährung von Zuschüssen aus dem 29. Bundesjugendplan (1978) sowie Personalkostenzuschüsse (28. Bundesjugendplan), 1977. - Vorhaben zur Erstellung eines neuen Emblems für die DLRG-Jugend (1978). - Vorbereitung des außerordentlichen Bundesjugendtages im Jan. 1978 (Nov. 1977). - Rücktritt des Bundesvorsitzenden der DLRG-Jugend Friedrich Marona (Okt. 1977). - Vorbereitung des Gesprächs mit dem Deutschen Bundesjugendring (DBJR) am 7. März 1977 (Zusammenstellung zu erörternder Detailfragen, 1. März 1977), Kompetenzüberschreitung der DLRG-Bundesjugend im Zusammenhang mit dem Antrag auf Mitgliedschaft im DBJR (Protokoll zur Sitzung des geschäftsführenden DLRG-Präsidiums = Rundschreiben des DLRG-Präsidiums Nr. 131/1977) sowie rechtliche Bewertung einer Doppelmitgliedschaft im DBJR und in der Deutschen Sportjugend (dsj) im Deutschen Sportbund (DSB) seitens der dsj (Sept. 1977). Mittelfristige Finanzplanung 1977 - 1979 sowie Kassenabschluss per Ende Dez. 1976.
auch: "Allgemeine Grundsätze zur Regelung der Zuständigkeiten hinsichtlich Zusammenarbeit zwischen Erwachsenen und Jugend in der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V." (1. Entwurf, Jan. 1977, u. 2. Entwurf, Febr. 1977, erstellt von Präsident Prof. Dr. Josef Nikolaus Schmitz) sowie "Grundsatzpapier für eine formalisierte Verfahrensregelung in der Zusammenarbeit zwischen dem Gesamtverband der DLRG und der Jugend der DLRG" ("Vorlage der DLRG-Jugend [gez. Bundesjugendwart Harald Kracht] für eine Verhandlung mit einer ad-hoc-Kommission des Präsidiums", erstellt ca. Anfang März 1977).