Herkunft bzw. Zuordnung:
6.7.1.1 Erstellung und Verbreitung von Publikationen
Abweichende Herkunft:
Abgabe durch Ulrich Schindler, Hildesheim, am 18. Februar 2020 (Depositum)
Reihentitel (Bandreihe):
Sammlung Ulrich Schindler (lfd. Nr. 88)
Titel:
"Wem saub`res Wasser angenehm, der schmeißt sich nicht mit Dreck und Lehm!" - Aufforderung, Gewässer nicht durch Aufwühlen von Schlamm etc. zu trüben (Handzeichnung, Tusche, schwarz, mit Text, angefertigt von Ernst Schindler [Hildesheim])
Bearbeiter/in:
Dipl.-Archivar Dr. Peter Josef Belli (ab 2016)
Bemerkungen:
Möglicherweise war diese Graphik vorgesehen für die "Baderegeln aus Niedersachsen", wiedergegeben auf Seite 165 in "Jahrbuch 1961 - Mit den Tätigkeitsberichten für das Jahr 1960", bebilderte Druckschrift, herausgegeben vom Präsidium der DLRG, 1961 (s. Nr. Ds-1480 oder Ds-94 im vorliegenden Bestand), fand dann jedoch keine Berücksichtigung. Auch sie dürfte auf die von Ernst Schindler ca. 1959 als Unikate von Hand gezeichnete, zehn Tafeln umfassende Serie "Hildesheimer Baderegeln" (Nrn. Gk-113ÜF bis Gk-122ÜF im vorliegenden Bestand) zurückgehen.
Sonstiges:
Der Scan zeigt den Zustand vor der Restaurierung.
Entnahme:
Zwecks Restaurierung entnommen: 10. März 2020 (Belli). Nach fachgerechter Restaurierung durch Lotte Schlobies, Berlin, reponiert (7. Dez. 2022; Belli).