Stand der Bearbeitung: 27. April 2024.
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Unwiderrufliche Fristsetzung des Regierungspräsidenten Düsseldorf zur Entfernung der schwimmenden Rettungsstation auf der Ruhr am Kahlenberg bis zum 1. Juni 1956 sowie Androhung von Zwangsmaßnahmen für den Fall der Nichteinhaltung dieser Frist (Abschrift, später im Umdruckverfahren aufgebracht). - Abriss der Rettungsstation durch den DLRG-Bezirk, fehlende Unterbringungsmöglichkeit für die dabei gewonnenen Materialien sowie Befürchtung des weiteren Erstarkens des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in der Region (vom Bezirk im Okt. 1956 aufgebrachte Ergänzung).