Stand der Bearbeitung: 27. April 2024.
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Forderung, Schülerinnen und Schüler in der Ersten Hilfe zu unterrichten ("Runderlass Erste Hilfe" des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen).
Schwimmunterricht nach den Richtlinien der DLRG (mit Ablegung der Prüfungen für Frei- und Fahrtenschwimmer sowie Grundschein), enthalten im Runderlass des Kultusministers des Landes Nordrhein-Westfalen betreffend "Leibeserziehung in Knabenschulen (Richtlinien und Stoffpläne)", abgedruckt im Amtsblatt Nr. 4 des Kultusministeriums Nordrhein-Westfalen, 1. Jan. 1950 (Druckschrift).