A-2366

Signatur: 
A-2366
Herkunft bzw. Zuordnung: 
6.8 Referat 5 (Materialstelle)
Abweichende Herkunft: 
Abgabe durch Henning Bock (HB), Leiter Marketing & Vertrieb der DLRG Service GmbH (DSG), am 6. Mai 2020
Sachthema: 
Verbandslogo / Corporate Identity (Corporate Design) / Schwimmen / Frei- und Fahrtenschwimmer-Zeugnis / Rechtsfragen (außer Satzungsangelegenheiten) / DLRG-Materialstelle / DLRG-Landesverbände
Reihentitel (Bandreihe): 
Warenzeichen
Titel: 
Warenzeichen der DLRG, Band 13 (warenzeichenrechtliche Auseinandersetzung zwischen DLRG und Hubert Seekopp, Düsseldorf, wegen unrechtmäßiger Nutzung des für die DLRG geschützten Warenzeichens lfd. Nr. 646 967 [spähender Adler, Akronym "DLRG" und Umschrift "Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft" im Oval] sowie unrechtmäßiger Nutzung der ursprünglich für den DLRG-Landesverband Nordrhein geschmacksmusterrechtlich geschützten Abzeichen Freischwimmer ["F"] und Fahrtenschwimmer ["F"])
Enthälttyp: 
Enthält u. a.:
Enthält: 

Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 14. Sept. 1955 zu 13 G 869/55, verkündet am 21. Sept. 1955. - Übertragung der Rechte an den Geschmacksmustern vom DLRG-Landesverband Nordrhein auf den DLRG-Bundesverband (21. Juni 1956). - Vergleich zwischen den Parteien, geschlossen vor dem Landgericht Düsseldorf am 15. Okt. 1956 zu Aktenzeichen 4 O 10/56. - Genese der Abzeichen Freischwimmer ("F") und Fahrtenschwimmer ("F").

Datierung bzw. Laufzeit: 
1955 - 1956
Umfang: 
ca. 120
Umfang Einheit: 
Bl.
Bearbeiter/in: 
Dipl.-Archivar Dr. Peter Josef Belli (ab 2016)
Bemerkungen: 
Dieser Vorgang befand sich in einem Ordner mit dem Titel "Warenzeichenrecht - Grundsatzfragen", welcher sechs Einzelvorgänge enthielt. Da diese sechs Einzelvorgänge durch Trennblätter mit eindeutigen Aufschriften je gesondert formiert waren, konnte entsprechende Einzelverzeichnung erfolgen. Bandzählung archivisch.