NR-A-215
Ultimative Fristsetzung des Regierungspräsidenten Düsseldorf betreffend die Entfernung der schwimmenden Rettungsstation (Wachstation) des DLRG-Bezirks Mülheim an der Ruhr, verankert am Kahlenberg (rechts der Ruhr), bis zum 1. Juni 1956 sowie Androhung von Zwangsmaßnahmen für den Fall der Nichteinhaltung der Frist (Abschrift, später im Umdruckverfahren aufgebracht). - Abriss der Rettungsstation durch den Bezirk, fehlende Möglichkeit zur Unterbringung der dabei gewonnenen Materialien sowie Befürchtung des weiteren Erstarkens des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in der Region (durch den Bezirk hinzugefügte Ergänzung, Okt. 1956). - Weiterleitung des Exemplars an Dr. med. Heinz Pohl, Leiter des DLRG-Landesverbands Nordrhein durch Landesverbandsgeschäftsführerin Thea Spoden (Okt. 1956).