A-343
"Denkschrift zur Frage der Befreiung der DLRG von der Zahlung der Umsatzsteuer für die von ihr getätigten Umsätze", erstellt vom DLRG-Bezirk Lübeck (ca. 1953). - Antrag auf Anerkennung der DLRG als Verband der Freien Wohlfahrtspflege gem. § 4 Ziffer 16 Umsatzsteuergesetzt (UStG) in Verbindung mit § 43 Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz (UStDB), gerichtet an das Bundesminsterium der Finanzen (März 1955). - Behandlung von DLRG-Bezirken als unselbständige Steuersubjekte (Mai 1957) und hieraus resultierende Steuerfreiheit (Nov. 1957). - Auswirkungen der bevorstehenden Einführung einer Umsatzsteuer sowie Erörterung der Unternehmereigenschaft in diesem Zusammenhang (Dez. 1967). - Stellungnahmen und Äußerungen weiterer Verbände zur bevorstehenden Einführung einer Mehrwertsteuer und hieraus resultierender Folgen (passim). - Abgrenzung zwischen Unternehmensbereich und ideellem Teil / Anteil. - "Unternehmerbegriff und Vorsteuerabzugsberechtigung für die DLRG" (Ausarbeitung von N. N. Stoffels, Nov. 1968). - Erwähnung einer Sonderprüfung der DLRG durch das Finanzamt Essen-Süd (Juni 1969). - Angebot eines Informationsgesprächs seitens der Wibera Wirtschaftsberatung AG am 18. Dez. 1975 in der DLRG-Geschäftsstelle in Essen. - Überlegungen zur Änderung der Rechtsform der Materialstelle (1969). - Votum für die Gründung einer Betreibergesellschaft für die Materialstelle (Nov. 1974). - Entwurf eines Gesellschaftsvertrags für die DLRG-Förderwerk-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (10 Bl., Jan. 1975). - Entwurf eines Beschlusses des Präsidialrats betreffend die Beibehaltung der gegenwärtigen Rechtsform der Materialstelle und gegen eine Ausweitung des Kundenkreises (Ablehnung der Belieferung von Einzelpersonen), erstellt von Präsidialschatzmeister Günter Puff (Nov. 1975). - Votum für die zentrale Beschaffung großer Geräte zwecks Einsparung von Mehrwehrtsteuer (Mai 1971).
auch: Empörung über die Steuerbelastung der "Rettungsdienst-Stiftung Björn Steiger" [Björn Steiger Stiftung], 1971. - Votum von Paul Schünemann, 2000 Hamburg 52, Im Hag 25, ehrenamtliche Arbeit steuerlich zu begünstigen und diese Vergünstigung an Verbände der Freien Wohlfahrtspflege weitergeben zu dürfen (Sept. 1971 - Mai 1972). - Überlegungen zur Verwendungsmöglichkeit des vom Landesverband Rheinland-Pfalz nicht genutzten Gebäudes in Lehmen an der Mosel (Okt. 1974).
"Mehrwertsteuer - Gefahr für Vereine und Verbände" (Beitrag aus der Zeitschrift des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen, Nr. 4 vom 5. Apr. 1967, Druckstück).