Gk-114ÜF
Signatur:
Gk-114ÜF
Herkunft bzw. Zuordnung:
6.5.5 Schwimmen / Rettungsschwimmen
Abweichende Herkunft:
Abgabe durch Ulrich Schindler, Hildesheim, am 18. Februar 2020 (Depositum)
Sachthema:
DLRG-Bezirksverbände / Baderegeln / Schwimmen / Werbemittel (eigene)
Reihentitel (Bandreihe):
Sammlung Ulrich Schindler (lfd. Nr. 77)
Titel:
"Hildesheimer Baderegeln" - zweite von zehn Informationstafeln (Aushängen) mit insgesamt 16 Baderegeln, Handzeichnung, Kaseinfarben (mehrfarbig) und Montage auf Karton (ca. 68,00 x ca. 48,00 cm), angefertigt von Ernst Schindler, Hildesheim (signiert)
Enthälttyp:
Enthält:
Enthält:
Nicht kopfüber in unbekannte Gewässer springen / keinen Kopfsprung in unbekannte Gewässer machen (Hildesheimer Baderegel Nr. 5). - "Immer ein klares Wasser wünscht die DLRG" (Sinnspruch / Slogan am unteren Rand der Tafel).
Datierung bzw. Laufzeit:
vmtl. 1959
Umfang:
1
Umfang Einheit:
Stck.
Bearbeiter/in:
Dipl.-Archivar Dr. Peter Josef Belli (ab 2016)
Bemerkungen:
S. hierzu auch die vmtl. 1961 entstandenen Skizzen Schindlers mit Bezügen zur vorliegenden Tafel unter Nr. Gk-114/1.
Sonstiges:
Ernst Schindler malte mit "Plakafarben" [Kaseinfarben, Handelsmarke "Plaka" der Pelikan Holding AG]. Verwendet wurde hier die unbedruckte Rückseite einer Werbetafel für Lacke der Marke "Glasurit". Ein naher Verwandter Ernst Schindlers war für den entsprechenden Hersteller bzw. für einen Händler für dessen Produkte tätig. Diese Angaben stammen von seinem Sohn Ulrich Schindler (persönliches Gespräch in Hildesheim am 18. Febr. 2020).
Entnahme:
Zwecks Restaurierung entnommen: 7. März 2020 (Belli). Nach fachgerechter Restaurierung durch Lotte Schlobies, Berlin, reponiert (7. Dez. 2022; Belli).