Gk-123/2

Signatur: 
Gk-123/2
Herkunft bzw. Zuordnung: 
6.7.1.1 Erstellung und Verbreitung von Publikationen
Abweichende Herkunft: 
Abgabe durch Ulrich Schindler, Hildesheim, am 18. Februar 2020 (Depositum)
Sachthema: 
Schwimmen / Baderegeln / Medizin / Werbemittel (eigene)
Reihentitel (Bandreihe): 
Sammlung Ulrich Schindler (lfd. Nr. 86/3)
Titel: 
"Wer nicht hören will, muß fühlen! - Jetzt kann er seine Beule kühlen." - Warnung vor einem Kopfsprung in seichte oder hinsichtlich der Wassertiefe unbekannte Gewässer (Handzeichnung, Tusche, schwarz, mit Text, angefertigt von Ernst Schindler [Hildesheim] für "Baderegeln aus Niedersachsen", wiedergegeben auf Seite 165 in "Jahrbuch 1961 - Mit den Tätigkeitsberichten für das Jahr 1960", bebilderte Druckschrift, herausgegeben vom Präsidium der DLRG, 1961)
Datierung bzw. Laufzeit: 
um 1961
Umfang: 
1
Umfang Einheit: 
Stck.
Bearbeiter/in: 
Dipl.-Archivar Dr. Peter Josef Belli (ab 2016)
Bild: 
Bemerkungen: 
Exemplare der im Titel genannten Druckschrift im vorliegenden Bestand unter Nrn. Ds-94 (Leinen, gebunden) und Ds-1480 (einfache Klebebindung). Diese Graphik geht zurück auf die von Ernst Schindler ca. 1959 als Unikate von Hand gezeichneten, zehn Tafeln umfassenden "Hildesheimer Baderegeln" (Nrn. Gk-113ÜF bis Gk-122ÜF im vorliegenden Bestand). Sie fand auch Verwendung auf dem von der DLRG [Präsidium] vmtl. 1966 herausgegebenen Handzettel "Baderegeln" (s. Nr. Ft-1/2 im vorliegenden Bestand).