Gk-125

Signatur: 
Gk-125
Herkunft bzw. Zuordnung: 
6.7.1.1 Erstellung und Verbreitung von Publikationen
Abweichende Herkunft: 
Abgabe durch Ulrich Schindler, Hildesheim, am 18. Februar 2020 (Depositum)
Sachthema: 
Schwimmen / Baderegeln / Medizin / Werbemittel (eigene)
Reihentitel (Bandreihe): 
Sammlung Ulrich Schindler (lfd. Nr. 88)
Titel: 
"Wem saub`res Wasser angenehm, der schmeißt sich nicht mit Dreck und Lehm!" - Aufforderung, Gewässer nicht durch Aufwühlen von Schlamm etc. zu trüben (Handzeichnung, Tusche, schwarz, mit Text, angefertigt von Ernst Schindler [Hildesheim])
Datierung bzw. Laufzeit: 
um 1961
Umfang: 
1
Umfang Einheit: 
Stck.
Bearbeiter/in: 
Dipl.-Archivar Dr. Peter Josef Belli (ab 2016)
Bild: 
Bemerkungen: 
Möglicherweise war diese Graphik vorgesehen für die "Baderegeln aus Niedersachsen", wiedergegeben auf Seite 165 in "Jahrbuch 1961 - Mit den Tätigkeitsberichten für das Jahr 1960", bebilderte Druckschrift, herausgegeben vom Präsidium der DLRG, 1961 (s. Nr. Ds-1480 oder Ds-94 im vorliegenden Bestand), fand dann jedoch keine Berücksichtigung. Auch sie dürfte auf die von Ernst Schindler ca. 1959 als Unikate von Hand gezeichnete, zehn Tafeln umfassende Serie "Hildesheimer Baderegeln" (Nrn. Gk-113ÜF bis Gk-122ÜF im vorliegenden Bestand) zurückgehen.
Sonstiges: 
Der Scan zeigt den Zustand vor der Restaurierung.
Entnahme: 
Zwecks Restaurierung entnommen: 10. März 2020 (Belli). Nach fachgerechter Restaurierung durch Lotte Schlobies, Berlin, reponiert (7. Dez. 2022; Belli).